Verhandlungsbeginn mit BMVI zur Schiffssicherheits-VO

Mit großer Unterstützung durch Protestaktionen der Traditionsschiffer konnte die GSHW die Verhandlungsbereitschaft des Bundesverkehrsministeriums knacken. Die erste Runde zu strittigen Inhalten der VO nach zwei Sondierungsgesprächen in Berlin am 23. Mai (mit zahlreichen Betroffenen) und am 20. Juni soll im September stattfinden. Zur Zeit wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern des BMVI, der BG-Verkehr und der GSHW / AGDM gesucht.

Rigmor und Landrath Küster vor Glückstadt (Foto: Monika Kludas)

Die Verhandlungen wurden erst möglich, nachdem das BMVI entschieden hatte, dass die neue VO nicht vor 2018 in Kraft treten soll. Die GSHW hofft weiterhin darauf, dass Änderungen an der geplanten VO eingearbeitet werden und nicht nur Zusatzvereinbarungen und Ausnahmegenehmigungen den bürokratischen Aufwand erhöhen und gleichzeitig die Planungs- und Rechtssicherheit verschlechtern. Zudem sollen Fördermittel in den ersten fünf Jahren in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro die notwendigen Umbauten finanzieren helfen. Eine Förderrichtlinie zu erarbeiten ist nun Aufgabe der GSHW. Bestätigt hat das BMVI auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle mit einem Ombudsmann. Dieser wird nicht nur juristische, sondern auch technische Fragen zu klären haben. Offen ist auch, inwieweit die Fortbildungmaßnahmen und Seediensttauglichkeitsprüfungen auf ein für die ehrenamtlichen Besatzungen durchführbares Maß gesenkt werden können.

Die Qualität der Verhandlungsergebnisse wird am gemeinsam formulierten Ziel zu messen sein: dass kein Traditionsschiff seinen Betrieb aufgrund von Problemen mit der neuen Verordnung einstellen muss.