Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe wird verschoben

 

In einem Spitzengespräch mit dem amtierenden Verkehrsminister Christian Schmidt ist zwischen dem Vorsitzenden der GSHW und dem Minister vereinbart worden, dass der Entwurf zur neuen Verordnung ergebnisoffen überarbeitet werden soll. „Der Minister und auch wir streben eine Verordnung an, mit der es den Betreibern auch in Zukunft möglich sein soll, Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge zu betreiben“ so Jan-Mathias Westermann, Vorsitzender der GSHW.

In der am Mittag folgenden Arbeitskreissitzung zwischen dem BMVI und den Verbänden wurden erste Ergebnisse erzielt, so zum Beispiel, dass alle Ausnahmen von dem im Verordnungstext vorgesehenen baulichen Vorschriften schiffsbezogen festgehalten und für die Lebensdauer des jeweiligen Schiffes festgeschrieben werden. Dieses Vorgehen entspricht auch der Forderung der GSHW, eine Differenzierung nach Fahrtgebieten und Schiffsgrößen in der Verordnung zu verankern.

Weitere Gesprächsrunden werden am 28.11 und 15.12 2017 folgen. Die neue Verordnung soll dann am 01.04.2018 in Kraft treten.

„Wir sind verhalten optimistisch, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“ so Nikolaus Kern, stv. Vorsitzender der GSHW.

 

Die Pressemitteilung zum Download findet man hier:

PM_20.11.17 (1)

 

Pressemitteilung der GSHW – Deutsche Traditionsschiffe in Gefahr

PM 10.11.17
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur beabsichtigt den neuen Entwurf für die Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffen, der zum 01.01.2018 in Kraft treten soll, In der nächsten Woche zu unterschreiben. Darin enthalten sind Forderungen über Bau und Betrieb von Traditionsschiffen, die nicht umgesetzt werden können.
Der vom Bundesverkehrsministerium herausgegebene Entwurf sieht Änderungen und Vorschriften vor, die zur Folge haben, dass
1. der Betrieb hinsichtlich der Anforderungen an die ehrenamtliche Besatzung nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt möglich sein wird,
2. die Schiffe in ihrem Aussehen bzw. baulichen Zustand so nachhaltig verändert werden müssen, dass sie ihren ursprünglichen Charakter verlieren könnten,
3. der finanzielle Aufwand zur Umsetzung der Forderungen die monetären Möglichkeiten der Betreiber übersteigt und der weitere Betrieb gefährdet ist.

Wird der Entwurf unverändert umgesetzt, werden deutsche Traditionsschiffe kaum mehr eingesetzt werden können. Die lebendige Präsentation traditioneller Seefahrt wird nicht mehr möglich sein. An den Paraden auf den maritimen Veranstaltungen wie Kieler Woche, Hansesail, Dampfrundum, Travemüder Woche, Sail Bremerhaven, Hamburger Hafengeburtstag usw. werden deutlich weniger deutsche Schiffe teilnehmen können.
Darüber hinaus werden dann Jugendreisen, die soziale Grundlagen wie Teamfähigkeit und Selbstbewusstsein der Jugendlichen fördern, kaum mehr angeboten werden können. Die Schiffe dafür werden fehlen.
Das Maritime Erbe unseres Landes wird nur noch in Museen besichtigt werden können, nicht jedoch in der Praxis erlebt.
Seit mehr als 40 Jahren haben sich überwiegend ehrenamtlich tätige Freunde alter Schiffe darum bemüht, diese durch Erhalt und Pflege für die Gemeinschaft zu erhalten. Neben dem Gedanken des Maritimen Erbes sind es vor allem Jugendliche, die auf diesen Schiffen Erfahrungen sammeln können, zum Beispiel bei Klassenfahrten oder europäischen Treffen von Traditionsschiffen.

Nikolaus Kern, stv. Vorsitzender der GSHW: „ Wir erwarten vom BMVI, dass die Verordnung nicht in Kraft gesetzt wird, bevor sie nicht in Gesprächen mit den Verbänden so überarbeitet worden ist, dass der Erhalt der deutschen Traditionsschiffe gesichert ist. Wir möchten auch in mittelfristiger Zukunft fahrende Traditionsschiffe unter deutscher Flagge an unseren Küsten erleben.“

​ GSHW e.V. – Der Deutsche Dachverband für Traditionsschiffe