Schiffssicherheitsverordnung für Traditionsschiffe wird verschoben

 

In einem Spitzengespräch mit dem amtierenden Verkehrsminister Christian Schmidt ist zwischen dem Vorsitzenden der GSHW und dem Minister vereinbart worden, dass der Entwurf zur neuen Verordnung ergebnisoffen überarbeitet werden soll. „Der Minister und auch wir streben eine Verordnung an, mit der es den Betreibern auch in Zukunft möglich sein soll, Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge zu betreiben“ so Jan-Mathias Westermann, Vorsitzender der GSHW.

In der am Mittag folgenden Arbeitskreissitzung zwischen dem BMVI und den Verbänden wurden erste Ergebnisse erzielt, so zum Beispiel, dass alle Ausnahmen von dem im Verordnungstext vorgesehenen baulichen Vorschriften schiffsbezogen festgehalten und für die Lebensdauer des jeweiligen Schiffes festgeschrieben werden. Dieses Vorgehen entspricht auch der Forderung der GSHW, eine Differenzierung nach Fahrtgebieten und Schiffsgrößen in der Verordnung zu verankern.

Weitere Gesprächsrunden werden am 28.11 und 15.12 2017 folgen. Die neue Verordnung soll dann am 01.04.2018 in Kraft treten.

„Wir sind verhalten optimistisch, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden“ so Nikolaus Kern, stv. Vorsitzender der GSHW.

 

Die Pressemitteilung zum Download findet man hier:

PM_20.11.17 (1)

 

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