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Verhandlungsbeginn mit BMVI zur Schiffssicherheits-VO

Mit großer Unterstützung durch Protestaktionen der Traditionsschiffer konnte die GSHW die Verhandlungsbereitschaft des Bundesverkehrsministeriums knacken. Die erste Runde zu strittigen Inhalten der VO nach zwei Sondierungsgesprächen in Berlin am 23. Mai (mit zahlreichen Betroffenen) und am 20. Juni soll im September stattfinden. Zur Zeit wird ein gemeinsamer Termin mit Vertretern des BMVI, der BG-Verkehr und der GSHW / AGDM gesucht.

Rigmor und Landrath Küster vor Glückstadt (Foto: Monika Kludas)

Die Verhandlungen wurden erst möglich, nachdem das BMVI entschieden hatte, dass die neue VO nicht vor 2018 in Kraft treten soll. Die GSHW hofft weiterhin darauf, dass Änderungen an der geplanten VO eingearbeitet werden und nicht nur Zusatzvereinbarungen und Ausnahmegenehmigungen den bürokratischen Aufwand erhöhen und gleichzeitig die Planungs- und Rechtssicherheit verschlechtern. Zudem sollen Fördermittel in den ersten fünf Jahren in Höhe von insgesamt 25 Mio. Euro die notwendigen Umbauten finanzieren helfen. Eine Förderrichtlinie zu erarbeiten ist nun Aufgabe der GSHW. Bestätigt hat das BMVI auch die Einrichtung einer Schlichtungsstelle mit einem Ombudsmann. Dieser wird nicht nur juristische, sondern auch technische Fragen zu klären haben. Offen ist auch, inwieweit die Fortbildungmaßnahmen und Seediensttauglichkeitsprüfungen auf ein für die ehrenamtlichen Besatzungen durchführbares Maß gesenkt werden können.

Die Qualität der Verhandlungsergebnisse wird am gemeinsam formulierten Ziel zu messen sein: dass kein Traditionsschiff seinen Betrieb aufgrund von Problemen mit der neuen Verordnung einstellen muss.

Schiffssicherheits-Verordnung

Bundesrat fordert Regierung zum Dialog mit Betreibern auf

Mit der heute (10.02.17) gefassten Entschließung folgt der Bundesrat dem Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen – Drucksache: 760/16 – sowie der Empfehlung des federführenden Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Kulturfragen. Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung Sicherheitsvorschriften für die Traditionsschifffahrt anpassen und damit sowohl Rechtssicherheit für die Betreiber als auch eine Erhöhung des Sicherheitsniveaus schaffen will. Allerdings wird befürchtet, dass die neue Verordnung in der vorliegenden Form dazu führen wird, dass ein großer Teil der Flotte nicht mehr weiter betrieben werden kann.

Zwar wird anerkannt, dass es bereits eine schriftliche Anhörung zu dem Verordnungsentwurf gegeben hat, es wird allerdings die Auffassung vertreten, dass sich in einem Dialog zwischen den Dachverbänden der Betreibervereine und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Einzelheiten des Verordnungsentwurfes Lösungen ergeben können, die sowohl mit den Belangen der Betreibervereine als auch den berechtigten Interessen der Bundesregierung vereinbar wären.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, mit den Betreibervereinen in einen Dialog über die Vorschriften des Entwurfes einzutreten.

Geplante Schiffssicherheitsverordnung bei Ressortabstimmung gestoppt

Weil das Bundeswirtschaftsministerium in der Ressortabstimmung sein Veto einlegte, wurde die Umsetzung der überarbeiteten SchSiVO vorläufig gestoppt, berichtete die Ostsee Zeitung am 17. Januar 2017 aus einer Information des Wismarer MdB Frank Junge (SPD). Massive Kritik an der VO hatten nicht nur die betroffenen Eigner und Betreiber sowie die GSHW geäußert, sondern auch die Küsten-Bundesländer. Sie befürchten durch die Bestandsgefährdung der Traditionsschiffe „ein Aussterben des maritimen-kulturellen Erbes, das von vielen ehrenamtlich Engagierten in den Traditionsschiffsvereinen gepflegt wird – und eine besondere touristische Strahlkraft hat“, erklärte Gabriele Hiller-Ohm, die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Es gibt gute Argumente, die Pläne aus dem Hause Dobrindt nicht in der vorliegenden Form umzusetzen: Die Zahl der Unfälle von Traditionsschiffen ist viel geringer als vom Ministerium angenommen, weil nicht zwischen alten Schiffen und zugelassenen Traditionsschiffen unterschieden wurde. Zudem droht eine Kollision mit EU-Recht.“ Auch die SPD-Berichterstatterin im Verkehrsausschuss, Birgit Malecha-Nissen, ist erfreut über den Teilerfolg: „Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium zeigt offenbar keine Kompromissbereitschaft bei den genannten Punkten, weshalb das Bundeswirtschaftsministerium seine Zustimmung zur Verordnung verweigert. Ich freue mich sehr darüber, dass die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien aufgrund dieser Tatsache verlängert werden muss.“

Hiller-Ohm sieht dringenden Handlungsbedarf: „Im Sinne der Betroffenen ist unbedingt ein gemeinsamer Dialog zur Neuregelung der Sicherheitsbestimmungen für Traditionsschiffe notwendig. Es müssen differenziertere Vorschläge über technische und sicherheitsrelevante Anforderungen an Traditionsschiffe entwickelt werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, wie unterschiedlich die Schiffe in Bauart und Größe, aber auch die Fahrgebiete und Art des Mitfahrens an Bord sind. Verhindert werden muss auch, dass nur noch Schiffe, die bis zum Jahr 1965 gebaut wurden, künftig als Traditionsschiff zugelassen werden können. “

Eine Neufassung der nationalen Schiffssicherheitsregelungen für Traditionsschiffe wäre zudem verfrüht, da aktuell die übergeordnete EU-Fahrgastschiffsrichtlinie überarbeitet wird – gerade auch in den Bereichsausnahmen für Segel- und Traditionsschiffe. „Die Verordnung aus dem BMVI wäre nach jetzigem Stand nicht mit EU-Recht vereinbar“, erläutert Hiller-Ohm. „Zudem gilt der Koalitionsvertrag, in dem wir festgeschrieben haben, dauerhafte Regelungen für den Erhalt der Traditionsschifffahrt zu erarbeiten. Darauf werden wir als SPD weiter bestehen. Ich hoffe, dass die kritischen Stellungnahmen der Traditionsschiffsvereine sowie auch des Landes Schleswig-Holstein, das federführend für die norddeutschen Bundesländer deutlichen Änderungsbedarf sieht, im Verkehrsministerium ernsthaft geprüft werden und im Sinne des Erhalts der Traditionsschifffahrt Berücksichtigung finden.“

Inzwischen  haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen an den Bundesrat einen Entschließungsantrag herangetragen:

Drucksache 760/16

Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Traditionsschifffahrt

Der Bundesrat möge beschließen:

○ Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe anpassen und dadurch die Schifffahrt insgesamt sicherer gestalten möchte.

○ Der Bundesrat gibt aber zu bedenken, dass der Betrieb von Traditionsschiffen nicht eins zu eins vergleichbar ist mit den Bedingungen der Berufsschifffahrt. Die Betreiber von Traditionsschiffen sind oft ehrenamtlich und in Vereinen organisiert.

○ Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die „Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen“ unter Beteiligung der Dachverbände der Traditionsschifffahrt so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreibervereine handhabbar bleiben. Dabei sollten sowohl die besonderen organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Betreiber beachtet werden, als auch die konstruktiven Grenzen der Traditionsschiffe.

Begründung:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im August 2016 einen Entwurf der oben genannten Verordnung vorgelegt. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, die Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe anzupassen und auch maßvoll zu verschärfen.

So enthält die oben genannte Verordnung gute Ansätze. Allerdings sind einige Vorschriften schwer handhabbar und gehen zum Teil auch über die erforderlichen Regelungen hinaus. Bisher wurde den betroffenen Betreibervereinen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Sinnvoll ist es, die vorgeschlagenen Regelungen im Einzelnen mit den Verbänden der Traditionsschifffahrt zu besprechen um hier Handlungsspielräume auszuloten. Bei einer Umsetzung der Verordnung droht der Verlust eines großen Teiles der Traditonsschiffsflotte.

Die Entschließung zum Erhalt der Traditionsschiffe wird in folgenden Sitzungen behandelt:
Bundesrat-Verkehrsausschuss 25.01.2017
Bundesrat Plenarsitzung 10.02.2017; Livestream auf www.bundesrat.de

Entwurf zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung vom BMVI vorgelegt

gshw

GSHW-NEWS

2.9.2016

Die Brisanz der geplanten Änderungsverordnung zur Schiffssicherheits-VO (für Traditions- und Segelschulungsschiffe) zeigt sich nicht allein im Entwurf der ÄndVO selbst. Auch die Begründung des BMVI macht deutlich, dass uns drastische Nachteile vor allem hinsichtlich Zuständigkeiten, bürokratischem Aufwand, Qualifikation von Besatzung, Anerkennung von Sachverständigen sowie technischem Aufwand bevorstehen.

Die Dokumente können auf der Website www.gshw.de heruntergeladen werden.

Die Frist für die Stellungnahme der GSHW wurde vom BMVI auf den 19.9.16 festgelegt. Eine äußerst kurze Zeitspanne. Deshalb hat die GSHW den Antrag gestellt, die Frist bis zum 19.10.16 zu verlängern. Ob dieser Antrag genehmigt wird, ist noch offen. Wenn nicht, läuft uns die Zeit weg.

 

Daher ruft die GSHW alle Betroffenen auf, sich so schnell wie möglich mit den Inhalten von VO und Begründung vertraut zu machen und möglichst bis zum 6.9. erste Kommentare abzugeben, entweder unter office@gshw.de oder beim Arbeitstreffen am 6.9.16 ab 19 Uhr im Clipper-Vereinsheim, Am Überwinterungshafen, Hamburg-Harburg. U.A.w.g.

i.A. Monika Kludas, GSHW-Kommunikationsbeauftragte

GSHW e.V. – Gemeinsame Sicherheitskommission für historische Wasserfahrzeuge

www.gshw.de

https://www.facebook.com/pages/GSHW-eV/172356156264300?hc_location=timeline

Mail: office@gshw.de

 

GSHW Newsmail 25.07.2016

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GSHW e.V. – Dachverband der deutschen Traditionsschiffe

 

Newsmail vom 25.07.16

Verfahren nach Vorlage des Entwurfs der neuen Sicherheitsverordnung

 

Liebe GSHW-Mitglieder, liebe Interessenvertreter der historischen, Traditions- und Sail-Training-Schiffe,

nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen im BMVI wird der Entwurf der neuen Sicherheitsrichtlinie frühestens Mitte August in die Länder- und Verbändeabstimmung gehen. Die Tatsache, dass Urlaubszeit ist, wird bei der Fristsetzung für die Stellungnahme berücksichtigt. Die von der GSHW auf der Hansesail geplante Infoveranstaltung ist somit hinfällig. Auf der Hansesail sind jedoch zwei unserer Vorstandsmitglieder anwesend ( Nikolaus Kern auf der „Amphitrite“ und Gerhard Bialek auf der „Ethel von Brixham“), die gerne für Fragen zur Verfügung stehen.

Liegt der Entwurf vor, wird er an alle im e-Mail-Verteiler genannten Personen weitergeleitet und auf einer noch zu terminierenden Veranstaltung besprochen. Deshalb bitten wir Sie/euch, in den nächsten Wochen besonders auf unsere e-Mail-Informationen zu achten.

Ihre/eure Expertise ist entscheidend für eine qualifizierte Stellungnahme im Sinne der Interessen ALLER historischen, Traditions- und Sail-Training-Schiffe. Der GSHW-Vorstand hält es deshalb für sinnvoll, eine gemeinsame Stellungnahme am runden Tisch auszuarbeiten. Die Vorlage des BMVI werden wir innerhalb der GSHW zum einen auf die technischen Aspekte, zum anderen auf die allgemeinen und rechtlichen Aspekte hin prüfen. Dazu sollen zeitnah entsprechende Arbeitsgruppen gebildet werden, die sorgfältig, aber zügig die Vorlage sichten und beurteilen. Der GSHW-Vorstand lädt die Vorstände oder ihre Stellvertreter der angeschriebenen Organisationen ein, sich mit ihrer Erfahrung an diesen Arbeitsgruppen bzw. am abschließenden runden Tisch zu beteiligen. So können wir unsere gemeinsamen Interessen auf einer starken Position gegenüber dem BMVI vertreten.

Fair winds,

Niko Kern

GSHW-Vorstand/Geschäftsführer

 

Monika Kludas

Kommunikationsbeauftragte der GSHW

 

 

GSHW Newsmail 01.06.2016

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GSHW e.V. – Dachverband der deutschen Traditionsschiffe

 

GSHW-Newsmail vom 01.06.2016

 

Aktuelles zur neuen Sicherheitsverordnung und zur MGV 2017

 

Liebe Mitglieder und Freunde,

aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVdI) haben wir auf Nachfrage erfahren, dass sich die so genannte Sicherheits-Richtlinie II zurzeit in der Ressortabstimmung befindet. Sie wird uns unmittelbar danach – nach derzeitiger Planung Ende Juni/Anfang Juli – zur Verfügung gestellt. Das BMVdI hält an dem ehrgeizigen Ziel fest, die SiRi II im Januar 2017 in Kraft treten zu lassen. Sobald uns der Entwurf vorliegt, melden wir uns unverzüglich.

Das Thema EU-Fahrgastschiff-Richtlinie wurde bereits umfassend diskutiert. Das BMVI informierte, dass sich in der letzten Besprechung in Brüssel knapp die Hälfte der Mitgliedsstaaten für den für die Traditionsschiffe positiven Definitionsvorschlag ausgesprochen haben und weitere zwei für eine Kombination der beiden Vorschläge.

Gestern (31.05.) haben wir die Information bekommen, dass der Entwurf der Kommission in Bezug auf die Neufassung der Fahrgastschiff-Richtlinie am 06.06.16 an die Mitgliedsstaaten verteilt wird. Dann werden wir sehen, welche Definition für das Traditionsschiff vorgeschlagen wird. Sobald der Entwurf vorliegt, reiche ich ihn natürlich herum.

Zum Thema MOU und IMO (SOLAS) werden sich GSHW und BMVdI über den aktuellen Diskussionsstand weiter informieren.

Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung der GSHW findet statt

am Samstag, den 04.03.17 um 12:00

Ort. Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg.

Einladungen und das Protokoll der MGV 2016 werden rechtzeitig verschickt.

Allzeit gute Fahrt,

Niko Kern

GSHW-Vorstandsmitglied

 

Monika Kludas

Kommunikationsbeauftragte

GSHW Sondernewsletter Dezember 2015

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Antrag an die UNESCO  –  Ergänzung

Leider hat der Bericht über den Unesco-Antrag bei einigen Empfängern Irritationen ausgelöst, dahingehend, dass GSHW und AGDM sich bezüglich des Antrages nicht abgestimmt hätten. Das war so nicht gemeint und entspricht nicht den Tatsachen. Richtig ist, dass GSHW und AGDM nicht mehr  einen gemeinsamen Text des Antrages vor Einreichung aus Zeitmangel besprechen konnten. Ansonsten hat eine enge Abstimmung über die Vorgehensweise stattgefunden. Das Ergebnis dieser Abstimmung war, dass die GSHW ihren Antrag, der in Hamburg eingereicht war, zurückgezogen hat. Dies nachdem beide Vereine sich  gemeinsam auf einen Text geeinigt hatten. Der in Kiel eingereichte Antrag wird nun von beiden Vereinen vertreten und weiterverfolgt.

Wir bitten die Irritationen zu entschuldigen.

Niko Kern

Stv. Vorsitzender

 

GSHW-Newsletter Dezember 2015_Sonderausgabe