Entwurf zur Änderung der Schiffssicherheitsverordnung vom BMVI vorgelegt

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GSHW-NEWS

2.9.2016

Die Brisanz der geplanten Änderungsverordnung zur Schiffssicherheits-VO (für Traditions- und Segelschulungsschiffe) zeigt sich nicht allein im Entwurf der ÄndVO selbst. Auch die Begründung des BMVI macht deutlich, dass uns drastische Nachteile vor allem hinsichtlich Zuständigkeiten, bürokratischem Aufwand, Qualifikation von Besatzung, Anerkennung von Sachverständigen sowie technischem Aufwand bevorstehen.

Die Dokumente können auf der Website www.gshw.de heruntergeladen werden.

Die Frist für die Stellungnahme der GSHW wurde vom BMVI auf den 19.9.16 festgelegt. Eine äußerst kurze Zeitspanne. Deshalb hat die GSHW den Antrag gestellt, die Frist bis zum 19.10.16 zu verlängern. Ob dieser Antrag genehmigt wird, ist noch offen. Wenn nicht, läuft uns die Zeit weg.

 

Daher ruft die GSHW alle Betroffenen auf, sich so schnell wie möglich mit den Inhalten von VO und Begründung vertraut zu machen und möglichst bis zum 6.9. erste Kommentare abzugeben, entweder unter office@gshw.de oder beim Arbeitstreffen am 6.9.16 ab 19 Uhr im Clipper-Vereinsheim, Am Überwinterungshafen, Hamburg-Harburg. U.A.w.g.

i.A. Monika Kludas, GSHW-Kommunikationsbeauftragte

GSHW e.V. – Gemeinsame Sicherheitskommission für historische Wasserfahrzeuge

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