Geplante Schiffssicherheitsverordnung bei Ressortabstimmung gestoppt

Weil das Bundeswirtschaftsministerium in der Ressortabstimmung sein Veto einlegte, wurde die Umsetzung der überarbeiteten SchSiVO vorläufig gestoppt, berichtete die Ostsee Zeitung am 17. Januar 2017 aus einer Information des Wismarer MdB Frank Junge (SPD). Massive Kritik an der VO hatten nicht nur die betroffenen Eigner und Betreiber sowie die GSHW geäußert, sondern auch die Küsten-Bundesländer. Sie befürchten durch die Bestandsgefährdung der Traditionsschiffe „ein Aussterben des maritimen-kulturellen Erbes, das von vielen ehrenamtlich Engagierten in den Traditionsschiffsvereinen gepflegt wird – und eine besondere touristische Strahlkraft hat“, erklärte Gabriele Hiller-Ohm, die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Es gibt gute Argumente, die Pläne aus dem Hause Dobrindt nicht in der vorliegenden Form umzusetzen: Die Zahl der Unfälle von Traditionsschiffen ist viel geringer als vom Ministerium angenommen, weil nicht zwischen alten Schiffen und zugelassenen Traditionsschiffen unterschieden wurde. Zudem droht eine Kollision mit EU-Recht.“ Auch die SPD-Berichterstatterin im Verkehrsausschuss, Birgit Malecha-Nissen, ist erfreut über den Teilerfolg: „Das CSU-geführte Bundesverkehrsministerium zeigt offenbar keine Kompromissbereitschaft bei den genannten Punkten, weshalb das Bundeswirtschaftsministerium seine Zustimmung zur Verordnung verweigert. Ich freue mich sehr darüber, dass die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien aufgrund dieser Tatsache verlängert werden muss.“

Hiller-Ohm sieht dringenden Handlungsbedarf: „Im Sinne der Betroffenen ist unbedingt ein gemeinsamer Dialog zur Neuregelung der Sicherheitsbestimmungen für Traditionsschiffe notwendig. Es müssen differenziertere Vorschläge über technische und sicherheitsrelevante Anforderungen an Traditionsschiffe entwickelt werden. Dabei muss auch berücksichtigt werden, wie unterschiedlich die Schiffe in Bauart und Größe, aber auch die Fahrgebiete und Art des Mitfahrens an Bord sind. Verhindert werden muss auch, dass nur noch Schiffe, die bis zum Jahr 1965 gebaut wurden, künftig als Traditionsschiff zugelassen werden können. “

Eine Neufassung der nationalen Schiffssicherheitsregelungen für Traditionsschiffe wäre zudem verfrüht, da aktuell die übergeordnete EU-Fahrgastschiffsrichtlinie überarbeitet wird – gerade auch in den Bereichsausnahmen für Segel- und Traditionsschiffe. „Die Verordnung aus dem BMVI wäre nach jetzigem Stand nicht mit EU-Recht vereinbar“, erläutert Hiller-Ohm. „Zudem gilt der Koalitionsvertrag, in dem wir festgeschrieben haben, dauerhafte Regelungen für den Erhalt der Traditionsschifffahrt zu erarbeiten. Darauf werden wir als SPD weiter bestehen. Ich hoffe, dass die kritischen Stellungnahmen der Traditionsschiffsvereine sowie auch des Landes Schleswig-Holstein, das federführend für die norddeutschen Bundesländer deutlichen Änderungsbedarf sieht, im Verkehrsministerium ernsthaft geprüft werden und im Sinne des Erhalts der Traditionsschifffahrt Berücksichtigung finden.“

Inzwischen  haben die Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen an den Bundesrat einen Entschließungsantrag herangetragen:

Drucksache 760/16

Entschließung des Bundesrates zum Erhalt der Traditionsschifffahrt

Der Bundesrat möge beschließen:

○ Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe anpassen und dadurch die Schifffahrt insgesamt sicherer gestalten möchte.

○ Der Bundesrat gibt aber zu bedenken, dass der Betrieb von Traditionsschiffen nicht eins zu eins vergleichbar ist mit den Bedingungen der Berufsschifffahrt. Die Betreiber von Traditionsschiffen sind oft ehrenamtlich und in Vereinen organisiert.

○ Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die „Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen“ unter Beteiligung der Dachverbände der Traditionsschifffahrt so zu überarbeiten, dass die Regelungen für die Betreibervereine handhabbar bleiben. Dabei sollten sowohl die besonderen organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Betreiber beachtet werden, als auch die konstruktiven Grenzen der Traditionsschiffe.

Begründung:

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im August 2016 einen Entwurf der oben genannten Verordnung vorgelegt. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, die Sicherheitsvorschriften für Traditionsschiffe anzupassen und auch maßvoll zu verschärfen.

So enthält die oben genannte Verordnung gute Ansätze. Allerdings sind einige Vorschriften schwer handhabbar und gehen zum Teil auch über die erforderlichen Regelungen hinaus. Bisher wurde den betroffenen Betreibervereinen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben. Sinnvoll ist es, die vorgeschlagenen Regelungen im Einzelnen mit den Verbänden der Traditionsschifffahrt zu besprechen um hier Handlungsspielräume auszuloten. Bei einer Umsetzung der Verordnung droht der Verlust eines großen Teiles der Traditonsschiffsflotte.

Die Entschließung zum Erhalt der Traditionsschiffe wird in folgenden Sitzungen behandelt:
Bundesrat-Verkehrsausschuss 25.01.2017
Bundesrat Plenarsitzung 10.02.2017; Livestream auf www.bundesrat.de